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Neue Kfz-Tarifgeneration bringt starke Argumente für Ihr Sommergeschäft

Mit unseren neuen privaten Kfz-Tarifen profitieren Kunden ab Juli unter anderem von optimierten Einstufungsregeln, höheren Annahmegrenzen und Highlights für Camper und Motorradfahrer. Erfahren Sie hier die wichtigsten Infos im Überblick.

Verbesserungen für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Trikes und Quads

Im Tarif KLASSIK-GARANT 2.0 wird künftig weitgehend auf den Abzug „neu für alt“ verzichtet – eine Sonderregelung gilt hier lediglich für Akkus nach den ersten drei Betriebsjahren. Noch einen Schritt weiter geht der Baustein EXKLUSIV: Hier entfällt der Abzug „neu für alt“ ausnahmslos, also auch für Akkus. Zudem verlängert die VHV die Neu- und Kaufpreisentschädigung auf 48 Monate. Ein weiterer Vorteil in EXKLUSIV: Die pauschale Wertminderung sowie die Überführungskosten werden künftig bis zu einem maximalen Fahrzeugalter von ebenfalls 48 Monaten gezahlt. Für Ihre Kunden bedeutet das erstklassigen Premium-Schutz und maximale Planungssicherheit. Gut zu wissen: Für Pkw wird neben den 12 GDV-Regionalklassen eine feinere Regionalisierung auf PLZ-Ebene eingeführt, die zu einer differenzierteren und risikogerechteren Tarifierung führt.

Mehr Flexibilität durch neue Selbstbeteiligungs-Kombinationen

Auch bei der Tarifgestaltung gibt es künftig für Kunden noch mehr Spielräume: Mit neuen SB-Kombinationen lässt sich das Verhältnis von Beitrag und Selbstbehalt noch feiner justieren. 

 

SB-Kombination (VK / TK)Kundennutzen
500 / 300 EUReine gute Balance zwischen Beitrag und Eigenanteil 
1.000 / 0 EURohne Selbstbeteiligung bei typischen Teilkasko-Schäden wie Glasbruch
1.000 / 300 EURmit spürbarer Beitragssenkung bei weiterhin moderatem Eigenanteil
1.000 / 500 EURgezielt Beitrag sparen und kleinere Schäden selbst tragen

Neue Ersteinstufungsregelungen: Verbesserungen für Familien und Carsharing-Nutzer

Ein Schwerpunkt der neuen privaten Kfz-Tarife liegt auf der Weiterentwicklung der Schadenfreiheits- und Einstufungssystematik. Die Beitragssätze und Rückstufungsregelungen wurden angepasst, gleichzeitig profitieren Kunden von neuen oder optimierten Einstufungsoptionen:

  • Nochmals verbesserte Zweitwagenregelung (Partner): Neben der nochmals verbesserten Zweitwagenregelung für Alleinfahrer steht ihnen mit dem neuen Tarif auch die nochmals verbesserte Zweitwagenregelung (Partner) für den erweiterten Nutzerkreis "VN und Partner" zur Verfügung. Hierbei erfolgt die SF-Ersteinstufung des Zweitwagens analog zum Erstfahrzeug – der Zweitwagen erhält dabei maximal SF8, wenn das Erstfahrzeug SF8 oder höher eingestuft ist. Gut zu wissen: Nur eines der beiden Fahrzeuge muss ein PKW sein, das andere kann auch ein anderes Fahrzeug sein.
  • CarsharingPlus: Kann ein Versicherungsnehmer nachweisen, dass er an mind. 25 Tagen eines Kalenderjahres Carsharing schadenfrei genutzt hat, profitiert er von einer verbesserten SF-Einstufung.
  • Familien-Vorteil: Fahrzeuge von Kindern, die im gemeinsamen Haushalt leben, führen künftig nicht mehr zu einem Zuschlag in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung. 

Mehr Sicherheit in Ihrer Beratung

Mit den neuen Kfz-Tarifen sorgen wir an wichtigen Stellen für Sie als Vermittler für weniger Rückfragen und mehr Beratungssicherheit:

  • Klarstellung zu Motorsportveranstaltungen: Gleichmäßigkeits- und Touristenfahrten sind vom Versicherungsschutz der Kasko ausgeschlossen. Unter Touristenfahrten versteht man das öffentliche Befahren von Rennstrecken (wie der Nordschleife) für jedermann. Gleichmäßigkeitsfahrten beschreiben Wettbewerbe im Motorsport, bei denen es nicht auf Höchstgeschwindigkeit, sondern auf das exakte Einhalten einer vorgegebenen Fahrzeit ankommt. Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings, die nach den Richtlinien und mit dem Qualitätssiegel des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) durchgeführt werden.
  • Sicherstellung des günstigen Beitrags bei Werkstattbindung: Kunden mit Werkstattbindung profitieren von vergünstigten Beiträgen. Greifen Sie im Schadenfall jedoch nicht auf eine Partnerwerkstatt zurück, wird bei konkreter Abrechnung die Entschädigung um 15 Prozent (maximal 1.500 EUR) gekürzt – zusätzlich zur vereinbarten Selbstbeteiligung. Bei fiktiver Abrechnung erfolgt die Erstattung auf Basis einer Partnerwerkstatt. 
  • Präzisierung im Rahmen des Schadenservice Plus und der Werkstattbindung beim Ersatzwagen: Ist während der Reparatur des versicherten Fahrzeugs ein Ersatzwagen notwendig, kann der Versicherungsnehmer auf ein Ersatzfahrzeug der Kategorie "Kleinwagen" zurückgreifen.

Highlights für Campingfahrzeuge und Wohnwagenanhänger

Mit der neuen Campinginhaltsversicherung schließt die VHV eine wichtige Lücke: Gekoppelt an die Kaskoversicherung sind Gegenstände und Zubehör für den persönlichen Gebrauch auf Reisen, darunter Campingmöbel, Kühlschränke, Haushaltsgeräte, Stromgeneratoren künftig bis zu einer Versicherungssumme von 10.000 EUR je Schadenfall abgesichert – und das grundsätzlich zum Neuwert. Die Selbstbeteiligung liegt bei 150 EUR. Auch spezifische Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugschein) sind im Schutz eingeschlossen und werden zum Wiederbeschaffungswert erstattet. 

Die neue Campinginhaltsversicherung deckt die typischen Risiken unterwegs ab, von Unfällen und Elementarereignissen wie Sturm oder Hagel bis hin zu Brand, Vandalismus und Einbruchdiebstahl. Damit auch teures Equipment bestens geschützt ist, greifen im Rahmen der Gesamtsumme starke Sublimits:

  • Für Unterhaltungselektronik, Laptops, Kameras, Smartphones sowie (E-)Bikes steht ein Rahmen von bis zu insgesamt 3.000 EUR Gesamtneuwert zur Verfügung. 
  • Selbst Gegenstände, die im Vorzelt aufbewahrt werden – wie Campingmöbel, Kühlschränke oder Haushaltsgeräte –, sind bis zu einem Neuwert von insgesamt 1.000 EUR abgesichert, sofern das Vorzelt an allen Seiten geschlossen ist.

Gut zu wissen: Die Campinginhaltsversicherung ist attraktiv kalkuliert und bietet damit eine interessante Zusatzoption im Beratungsgespräch. Weitere Informationen und Vertriebshilfen zur Campinginhaltsversicherung stellen wir Ihnen im Laufe der nächsten Wochen zur Verfügung.

Motorrad-Update: Jetzt mit Rabattschutz und höheren Annahmegrenzen

Eine wichtige Neuerung für Motorräder: Die VHV führt auch in der Motorradversicherung den lang ersehnten Rabattschutz ein. Damit bleibt der Schadenfreiheitsrabatt für Ihre Kunden auch nach einem selbstverschuldeten Schaden stabil. Zudem werden anfragepflichtige Risiken auf 70.000 EUR angehoben (vorher 30.000 EUR). Für Sie heißt das: mehr Vertriebspotenzial und schnellere Abschlüsse.

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