Ab 1. Oktober: Neuer Kfz-Tarif Flotte-GARANT 1+
Zum Jahreswechselgeschäft startet mit Flotte-GARANT 1+ ein neuer Tarif für das gewerbliche Kfz-Geschäft. Der attraktive Wechseltarif bringt nicht nur besonders günstige Beiträge für Pkw, sondern auch für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge im Werkverkehr.

Flotte-GARANT 1+: Top-Tarif für das Jahreswechselgeschäft
Zum anstehenden Jahreswechselgeschäft zum 1. Januar 2027 hat die VHV im Firmengeschäft einen attraktiven Wechseltarif kalkuliert: Mit Flotte-GARANT 1+ steht ein besonderer Tarif für Pkw, Lieferwagen, Lkw, Zugmaschinen sowie Anhänger und Auflieger im Werkverkehr zur Verfügung. Darüber hinaus profitieren Kunden von Leistungsverbesserungen.
Alle neuen Tarife ab dem 1. Oktober 2026 werden seit dem 12. September 2026 in VOKIS und MAX.NET bereitgestellt.
Umfangreiche Leistungsverbesserungen in den Flottentarifen
Mit den Tarifen ab dem 1. Oktober 2026 werden in den gewerblichen Kfz-Tarifen umfangreiche Leistungsverbesserungen eingeführt. In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt auf Pkw in den Top-Tarifen EXKLUSIV und PREMIUM. So gelten bei EXKLUSIV im Flotte-GARANT 1+ sowie in den Premium-Tarifen BAUPROTECT und ARCHIPROTECT für Pkw folgende verbesserte Leistungen:
- Ab Zulassung für Erstbesitzer:
- Erhöhung der Neupreisentschädigung auf 48 Monate
- 5 % der Reparaturkosten bei Kaskoschäden als Wertminderungspauschale in den ersten 48 Monaten bei Reparaturen über 1.000 Euro
- Überführungskosten bis 1.500 Euro bis 48 Monate
- Erhöhung der Kaufpreisentschädigung auf 48 Monate
- Verzicht auf den Abzug neu für alt, auch für den Antriebs-Akku bei Hybrid- und Elektro-Pkw
Beim Flotte-GARANT 15+ sind die Leistungserweiterungen im Zusatzpaket Kasko-Optimal enthalten, beim Flotte-GARANT 35+ stehen sie als optionale Leistungen zur Verfügung.
Keine Beitragsanpassungen ab 01.01.2027
Noch eine gute Nachricht zu unseren Zielgruppen-Produkten: Die Beiträge der Stückbeitragstarife Flotte-GARANT 5+, IT-PROTECT, BAU- und ARCHPROTECT bleiben stabil und gelten unverändert im nächsten Jahr.
Übrigens: Unterschiede zu Kfz-Privat KLASSIK-GARANT 2.0
Bitte beachten Sie, dass folgende zum 01.07.2026 neu eingeführte Zusatzversicherungen für privat genutzte Fahrzeuge in den Flotte-GARANT-Tarifen nicht zur Verfügung stehen:
Mehr Sicherheit in Ihrer Beratung
Mit den neuen Kfz-Tarifen sorgen wir an wichtigen Stellen für Sie als Vermittler für weniger Rückfragen und mehr Beratungssicherheit:
- Klarstellung zu Motorsportveranstaltungen: Gleichmäßigkeits- und Touristenfahrten sind vom Versicherungsschutz der Kasko ausgeschlossen. Unter Touristenfahrten versteht man das öffentliche Befahren von Rennstrecken (wie der Nordschleife) für jedermann. Gleichmäßigkeitsfahrten beschreiben Wettbewerbe im Motorsport, bei denen es nicht auf Höchstgeschwindigkeit, sondern auf das exakte Einhalten einer vorgegebenen Fahrzeit ankommt. Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings, die nach den Richtlinien und mit dem Qualitätssiegel des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) durchgeführt werden.
- Sicherstellung des günstigen Beitrags bei Werkstattbindung für Pkw im Flotte-GARANT 1+: Kunden mit Werkstattbindung profitieren von vergünstigten Beiträgen. Greifen Sie im Schadenfall jedoch nicht auf eine Partnerwerkstatt zurück, wird bei konkreter Abrechnung die Entschädigung um 15 Prozent (maximal 1.500 EUR) gekürzt – zusätzlich zur vereinbarten Selbstbeteiligung. Bei fiktiver Abrechnung erfolgt die Erstattung auf Basis einer Partnerwerkstatt.
- Präzisierung im Rahmen des Schadenservice Plus und der Werkstattbindung beim Ersatzwagen für Pkw: Ist während der Reparatur des versicherten Fahrzeugs ein Ersatzwagen notwendig, kann der Versicherungsnehmer auf ein Ersatzfahrzeug der Kategorie "Kleinwagen" zurückgreifen.
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?



