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Sorgenfrei unterwegs mit dem VHV Fahrerschutz!

Laub macht Straßen rutschiger, Regen verschlechtert die Sicht, Ferienverkehr auf den Autobahnen: Jede Jahreszeit birgt Unfallrisiken. Mit dem Kfz-Baustein Fahrerschutz sitzt Ihr Kunde finanziell immer auf der richtigen Seite.

Auf nassen Straßen, in unübersichtlichen Kurven oder bei hoher Geschwindigkeit kann es schnell gehen: Ein kurzer Moment Unachtsamkeit reicht aus, das Auto gerät ins Schleudern und überschlägt sich. Viel zu oft kommen dabei nicht nur Fahrzeuginsassen und andere Fahrzeuge zu Schaden, sondern auch der Fahrer selbst.

Die Mitfahrer können nach einem Unfall ihre Schadenersatzansprüche an den Kfz-Haftpflichtversicherer des Halters stellen, egal ob der Fahrer den Unfall verschuldet hat oder nicht. Bei selbst- oder teilverschuldeten Unfällen oder in Fällen, in denen der Verursacher unbekannt bleibt, wird der verletzte Fahrer allerdings nicht von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt. Das kann finanzielle Engpässe nach sich ziehen, denn Unfallfolgen können leider schnell zu einem temporären Verdienstausfall oder schlimmstenfalls zur Berufsunfähigkeit führen oder ziehen Reha- und Umbaumaßnahmen im Haus nach sich. Diesem Risiko kann Ihr Kunde – ob privat oder gewerblich – entgegenwirken. Wie? Indem er seine KLASSIK-GARANT-Leistungen durch die Zusatzleistung Fahrerschutz erweitert.

Das leistet der Fahrerschutz

Der Fahrerschutz sorgt für finanzielle Sicherheit im Falle eines Unfalls – bis zur Höhe der vereinbarten Kfz-Haftpflichtversicherungssumme für Personenschäden. Dabei erhält der berechtigte Fahrer dieselben Leistungen, wie sie die Mitfahrer aus der Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten. Analog zur Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich der Schadenersatz nach den individuellen Einkommens- und Lebensverhältnissen des Geschädigten und nicht – wie in der klassischen Unfallversicherung üblich – nach festen Versicherungssummen. Zu den Entschädigungsleistungen gehören insbesondere: 

  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Witwen- und Waisenrente
  • Umbau- und Reha-Maßnahmen aufgrund von körperlichen Einschränkungen
  • Haushaltshilfen

Und das zusätzlich zu anderen Leistungen der privaten Lebens- oder Unfallversicherung. Dabei gehen Leistungen anderer, wie z.B. Unfallgegner, Sozialversicherungsträger oder Krankenkassen vor. 

Falschberatung vermeiden

Übrigens sollten Sie in jedem Fall über die Möglichkeit des Fahrerschutzes aufklären, um eine lückenlose Beratung zu garantieren. Ein Vermittler hatte einen Kunden nicht umfassend genug informiert. Wegen Falschberatung haftet dieser Vermittler jetzt für den entstandenen Personenschaden. Hier können Sie den Fall noch einmal nachlesen.

Bringen Sie Ihre Kunden auf die sichere Seite!

Ab dem 1. Oktober 2017 zahlen Ihre Kunden – egal welchen Alters – für den Zusatzbaustein einen einheitlichen Aufpreis von nur noch 8 Prozent des Kfz-Haftpflichtbeitrags. Für vergleichsweise wenig Geld sitzen Ihre Kunden also auch als Fahrer im Ernstfall auf der finanziell sicheren Seite. Der Fahrerschutz ist übrigens jederzeit in bestehende KFZ-Verträge integrierbar. Außerdem gut zu wissen: Entschädigungsleistungen aus dem Fahrerschutz führen nicht zu einer Rückstufung des Kfz-Haftpflichtvertrages.

Unsere Vertriebshilfen – neu ist der Leistungsvergleich – unterstützen Sie bei der Akquise.