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Ausblick: Absicherung für Elektrokleinstfahrzeuge

Elektrotretroller, auch E-Scooter genannt, erfreuen sich wachsender Beliebtheit und sollen auch in Deutschland offiziell für den Straßenverkehr zugelassen werden. Das schließt auch eine Versicherungspflicht mit ein.

Elektrokleinstfahrzeuge erobern weltweit die Großstädte

International, besonders in Großstädten sieht man sie schon länger: E-Scooter, elektrische Skateboards und Co. sind ein beliebtes Fortbewegungsmittel für alle Altersklassen. Sie dienen oft dem Lückenschluss zwischen öffentlichem Nahverkehr und etwa der Arbeitsstätte. In Deutschland sollen sie nun auch zum Verkehrsjahr 2019/2020 offiziell für den Betrieb im Straßenverkehr freigegeben werden.

Gut zu wissen: der aktuelle Stand

Es liegt bereits ein Referentenentwurf der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung vor. In diesem ist neben umfassenden Anforderungen an die Bauart der Fahrzeuge bisher Folgendes geregelt:

  • E-Scooter müssen bauartbedingt mindestens 6 km/h fahren können und dürfen maximal 20 km/h erreichen.
  • Die Nutzung des Fahrradweges ist verpflichtend. Ist kein Radweg vorhanden, so ist die Straße zu befahren.
  • Es gibt keine Helmpflicht.
  • Die Fahrzeuge werden versicherungspflichtig mit Nachweis über ein Versicherungskennzeichen in Form einer Klebefolie.
  • Die Nutzer müssen Ihre Befähigung zur Teilnahme am Straßenverkehr nachweisen, d.h. mindestens den Führerschein Klasse M (Mofa) besitzen.
  • Aktuell werden weitere Fahrzeugtypen nicht von der Verordnung erfasst, wie z.B. Skateboards mit Elektromotor, Mono-Wheels oder Hoverboards.

Gerade auf den letzten Punkt haben verschiedene Verbände, wie beispielsweise der GDV, kritisch hingewiesen. Bei diesen Typen handele es sich um bereits aktiv eingesetzte Fahrzeuge, die ebenfalls erhebliche Schäden verursachen können. Die Verbände fordern, alle Gefährte aufzunehmen und damit das von ihnen ausgehende Risiko zu berücksichtigen. Der Referentenentwurf befindet sich daher gerade in der Überarbeitung beim Bundesverkehrsministerium (BMVI). Der finalisierte Entwurf muss anschließend ein Freigabeverfahren unter Beteiligung der EU durchlaufen, bevor er durch den Bundesrat erlassen werden kann.

Wer es genau wissen möchte, findet hier die Stellungnahme des GDV und hier den Referentenentwurf selbst.

Wir sind vorbereitet: unsere Lösung für Ihre Kunden

Die Verordnung dürfte dementsprechend frühestens im Laufe des Frühjahrs 2019 in Kraft treten. Damit Ihre Kunden aber im Fall einer schnellen Entscheidung mobil bleiben, haben wir bereits mit dem Dezember-Release unserer Vertriebssoftware VOKIS für Sie eine Möglichkeit geschaffen, Anträge für die Elektrokleinstfahrzeuge bei uns einzureichen.

Wichtig: Die Fahrzeuge sind erst mit Erlass der Verordnung auch für die Nutzung im Straßenverkehr freigegeben und unterliegen auch erst dann der Versicherungspflicht. Wer sich vorher als Kunde mit seinem Gefährt auf die Straße begibt, verstößt also gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung. Zudem unterliegen wir als VHV keinem Kontrahierungszwang. Damit die Rechtslage für Sie, Ihre Kunden und uns als VHV eindeutig ist, werden wir vor Verordnungserlass eingehende Anträge generell ablehnen.

Der Konkurrenz eine Reifenlänge voraus

Die Preisstaffel für die Kraftfahrt-Haftpflicht-Deckung folgt dem gewohnten Moped-Geschäft mit 40 Euro für Nutzer über 23 Jahre sowie 140 Euro für Nutzer unter 23 Jahre. Eine Teilkasko-Deckung wird nicht angeboten.

Die neuen Versicherungsplaketten für Elektrokleinstfahrzeuge verschicken wir zentral an Ihre Kunden, sodass die bei Versicherungskennzeichen sonst übliche Kennzeichenbestellung über das MAX.NET und das Beitragsinkasso durch Sie entfallen. Wenn die Verordnung erlassen wurde, können Sie und Ihre Kunden also sofort durchstarten!

Zusammengefasst heißt das:

  • Die Antragsstellung über VOKIS ist ab dem 01.03.2019 möglich
  • Jedoch werden vor Erlass der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung eingehende Anträge generell durch die vertragsbearbeitende Stelle abgelehnt.
  • Anders als beim normalen Moped-Geschäft erfolgen Beitragsinkasso und Versand der Versicherungsplakette inkl. Police nach Zahlungseingang zentral durch die VHV

Wir informieren Sie umgehend mit einem neuen Magazin-Artikel, sobald die Verordnung in Kraft tritt.

Unser Expertenteam für Ihre Fragen

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