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Mopedfahrer: Vorfreude auf den Saisonstart

Volle Fahrt voraus: Mehr Zeit draußen zu verbringen, ist ein guter Vorsatz für das neue Jahr und als Mopedliebhaber leicht umzusetzen. Unsere Kunden können sich im Verkehrsjahr 2019/2020 auf unveränderte Beiträge freuen.

Bequem und ohne Parkplatzsuche ans Ziel: Mit einem Moped ist man in einer Stadt flink unterwegs und findet meistens schneller einen Abstellplatz als mit einem Auto. Für junge Menschen lässt sich zudem die Zeit bis zum eigenen Auto gut mit einem Moped überbrücken.

Aktueller Tarifauszug

Unserem Tarifauszug können Sie entnehmen, dass wir die Beiträge für das kommende Verkehrsjahr 2019/2020 für die Hauptrisiken beibehalten konnten.

Bequeme Weiterversicherung

Wir senden jetzt im Januar 2019 allen Kunden, die im Verkehrsjahr 2018/2019 ein VHV Versicherungskennzeichen für ihr Zweirad erhalten haben, ein Angebot zur Weiterversicherung. Sofern das Beitragskonto ausgeglichen und die Zahlung des neuen Beitrags bis 14. Februar 2019 bei uns verbucht ist, übersenden wir dem Kunden automatisch sein neues Kennzeichen.

Kennzeichen bestellen

Ab dem 1. Februar 2019 können Sie Kennzeichen für das neue Verkehrsjahr 2019/2020 über MAX.NET ordern. Dafür benötigen Sie Folgendes:

  1. Inkassovollmacht für Versicherungskennzeichen
    Hier geht´s zum Download der Vollmacht
  2. MAX.NET-Zugang (Token)
  3. Zusätzliche Freischaltung für MAX.NET/Moped

Wichtig: Für den Fall, dass Sie danach noch Kennzeichen für das alte Verkehrsjahr benötigen, rufen Sie uns bitte unter 0511. 907 67 31 an. Bestellungen vor dem 1. Februar 2019 beziehen sich immer auf das aktuelle Verkehrsjahr.

Nicht verkaufte Kennzeichen heben Sie bitte bis zum Ablauf des Verkehrsjahres auf. Eine Rückforderung behalten wir uns vor.

Neuversicherung/Neuanträge

Bei Neuanträgen erfassen Sie bitte sämtliche Daten in der Antragsmaske in VOKIS. Wir erhalten so alle Informationen elektronisch und benötigen den Antrag nicht zusätzlich in Papierform. Dem Versicherungsnehmer händigen Sie den ausgedruckten Neuantrag – die Versicherungspolice – aus.

Fahrzeugwechsel

Wenn Ihr Kunde sein Vorfahrzeug verkauft hat und sich ein neues anschafft, sind ein paar Punkte zu beachten – je nachdem, ob das Moped mit oder ohne Versicherung verkauft wurde.

Vorfahrzeug ohne Versicherung verkauft (Ersatzpolice)

  • Wählen Sie im VOKIS-Formularcenter (Formulare/ Formularcenter/ KFZ-Versicherung/ Moped-Versicherung) den Ersatzantrag/-Police aus und ergänzen Sie die Daten im PDF-Formular.
  • Drucken Sie den Ersatzantrag/-Police aus und händigen Sie ihn dem Versicherungsnehmer aus.
  • Senden Sie uns eine Kopie vom Ersatzantrag/-Police zusammen mit der Änderungsmitteilung, dem Kennzeichen und der Police des Vorfahrzeugs zu.
  • Die Ausgabe des Kennzeichens erfolgt in diesem Fall grundsätzlich beitragsfrei.
    Ausnahmen: höherer Versicherungsumfang, jüngere Fahrzeugnutzer beim neuen Fahrzeug oder andere Fahrzeugart.

Vorfahrzeug mit Versicherung verkauft (Neuversicherung)

  • Für das neue Fahrzeug ist eine neue Police über VOKIS zu erstellen und auszuhändigen (siehe Neuversicherung).
  • Der Beitrag ist neu zu erheben.
  • Die Police und das Kennzeichen des alten Fahrzeugs werden an den Erwerber ausgehändigt.
  • Die Umschreibung auf den Erwerber erfolgt mit der Änderungsmitteilung. Senden Sie uns diese bitte vom Versicherungsnehmer und Erwerber unterschrieben zu.

Wichtig für Teilkaskoversicherungen: Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre alt sind, höherwertige Fahrzeuge und Elektrokleinstfahrzeuge sind nicht versicherbar.

Beitragsabrechnung und Vertragsauskunft

Bitte rechnen Sie mit uns innerhalb einer Woche nach Ausgabe der Unterlagen bargeldlos ab. Eine Belastung Ihres Provisionskontos anstelle Ihrer Überweisung ist nicht möglich. Sollte eine zeitnahe Abrechnung nicht erfolgen, behalten wir uns vor, den MAX.NET Moped Zugang zu sperren. Eine Bestellung der Kennzeichen ist dann erst nach Ausgleich der Beiträge wieder möglich.

Im MAX.NET können Sie die Verträge Ihrer Versicherungsnehmer jederzeit einsehen. Dort sind die ausgefertigten Anträge/Policen und der Schriftverkehr hinterlegt.

Neue Zulassungsregelung für Elektrokleinstfahrzeuge

Übrigens: Im Laufe des Jahres wird es noch einmal spannend für Fans von Elektrokleinstfahrzeugen! Welche Fahrzeuge fallen unter die geplante Zulassungsregelung und welche bleiben davon ausgeschlossen oder sogar verboten? Alle Informationen zum aktuellen Stand und wie die VHV mit dieser neuen Fahrzeugart umgeht, erfahren Sie in unserem Magazin-Beitrag Ausblick: Absicherung für Elektrokleinstfahrzeuge

Expertenteam für Ihre Fragen

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