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Umzug: Sind Gefälligkeitsschäden versichert?

Vier- bis fünfmal im Leben steht bei jedem im Schnitt ein Umzug an. Alleine sind die ganzen Kartons, Möbel und Treppen kaum zu bewältigen. Familie und Freunde helfen da gerne – doch helfen sie auch sicher? Wir klären auf.

Hilfe kann teuer werden

Klirrendes Geschirr, ein rostiger Nagel im Finger, kaputte Möbel: Ein gut gemeinter Freundschaftsdienst kann für beide Seiten ärgerliche Folgen haben. Besonders beim Umzug ist die Verletzungsgefahr groß und nicht selten geht auch mal etwas zu Bruch. Doch wer haftet für den entstandenen Schaden, wenn ein befreundeter Umzugshelfer den Fernseher fallen lässt oder die Mutter beim Blumengießen während des Urlaubs den Parkettboden unter Wasser setzt?

Gut zu wissen: Das sagt das Gesetz

Laut geltender Rechtssprechung besteht keine gesetzliche Verpflichtung, Schäden, die aus einer Gefälligkeit heraus entstanden sind, zu ersetzen. Die Begründung: Erweist jemand unentgeltlich und unter einem gewissen Aufwand einen Gefallen, dann widerspricht es dem menschlichen Empfinden, dass er auch noch das Haftungsrisiko für einen damit verbundenen Schaden tragen soll.

PHV: Gut gerüstet für den Tapetenwechsel

Der Umzugshelfer stolpert und die teuren Weingläser fallen auf den Bürgersteig. Der Schock ist groß, die Entschuldigungen überhäufen sich und es herrscht Bedrückung. Der Umziehende ist seinem Helfer dankbar, möchte dennoch die Gläser ersetzt haben. In diesem Fall spricht man von einem Gefälligkeitsschaden – und dieser ist laut Gesetz nicht erstattungspflichtig. Doch bei der VHV Privathaftpflicht KLASSIK-GARANT sind sie bis zur Versicherungssumme mitversichert! Die PHV enthält desweiteren folgende Leistungen, die bei einem Umzug Gold wert sein können:

  • Gegenseitige Ansprüche bei Personenschäden: Die minderjährige Tochter des Versicherungsnehmers stößt bei Renovierungsarbeiten versehentlich eine Leiter um und verletzt dadurch ihre Mutter. KLASSIK-GARANT deckt die Schadenersatzansprüche für Personenschäden auch unter mitversicherten Personen.
  • Mietsachschäden an Gebäuden und Grundstücken bis 10 Millionen Euro: Bei der Wohnungsübergabe stellt der Vermieter fest, dass das Laminat durch Blumenwasser in einem Bereich aufgequollen ist. Hierbei handelt es sich um einen Mietsachschaden/Allmählichkeitsschaden – beides ist über die PHV versichert.
  • Be- und Entladeschäden bis 10.000 Euro: Im Baustein EXKLUSIV müssen Ihre Kunden nur 150 Euro Selbstbeteilung zahlen, wenn beim Beladen des eigenen PKW beispielsweise ein ans Auto gelehnter Spiegel umfällt und das danebenstehende Fahrzeug beschädigt.

Welche Versicherung sollten bei einem Umzug noch vorhanden sein?

Wie sowohl Umzugshelfer als auch Umziehende entspannt und ohne Sorge den nächsten Freundschaftsdienst planen können? Indem sich beide Seiten umfangreich versichern!

Hausratversicherung:
Transportiert Ihr Kunde Umzugsgut, und es kommt zu einem Unfall, bei dem Hausrat zerstört oder beschädigt wird, kommt die Hausratversicherung der VHV bis 250 Euro für den entstandenen Schaden auf. 
Ihre Kunden sollten allerdings nicht vergessen, den Umzug der Versicherung zu melden und ggf. den Versicherungsschutz anzupassen – insbesondere, wenn sich die Quadratmeterzahl verändert. Und: erfolgt der Umzug in ein neues Bundesland, wie z. B. Bayern, muss berücksichtigt werden, dass die Soforthilfe für Wetter- und Hochwasserschäden nicht mehr erfolgt, wenn diese versicherbar gewesen wären. Lesen Sie dazu auch den Beitrag: (All-)Wetterfest? Schnell Versicherungsschutz prüfen!  und sprechen Sie Ihre Kunden auf die Elementarschadenversicherung der VHV an. 

Unfallversicherung:
Der Umzugshelfer kann nicht nur Verursacher eines Schadens sein, sondern auch schnell Opfer eines Unfalls, denn Gefahrenquellen gibt es beim Renovieren und Möbeltragen genug. Der Umziehende, bzw. dessen PHV, haftet nur, wenn wenn er die Schuld für die Verletzung trägt. Stolpert der Helfer oder lässt das schwere Lexikon auf seinen Fuß fallen, ist er selber verantwortlich. Wer öfter seinen Bekannten unter die Arme greift oder selbst umzieht bzw. umfangreich renoviert, sollte also in jedem Fall über eine Unfallversicherung nachdenken. Die Unfallversicherung der VHV zahlt beispielsweise auch Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen und Bänderrissen  – oder sorgt für Zahnersatz, wenn Ihre Kunden bei einem Sturz unglücklich fallen.