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E-Scooter: Eine Zwischenbilanz

Kaum sind sie auf deutschen Straßen zugelassen, werden schärfere Vorschriften für das Lenken von E-Rollern gefordert. Denn: Es gibt zahlreiche Unfallopfer und alkoholisierte Fahrer. Wir klären Fragen zur Versicherbarkeit.

Praktisch oder gefährlich?

Was sind sie denn nun? Die Mobilität der Zukunft oder einfach nur ein großes Ärgernis? Nur kurz nach der Zulassung der sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge auf deutschen Straßen häufen sich (nicht nur in Deutschland) die Negativ-Schlagzeilen. Viele fahren betrunken, zu zweit oder sind illegal auf Gehwegen unterwegs. In einigen Großstädten kam es bereits zu schweren Unfällen mit Knochenbrüchen und Kopfverletzungen.

Gut zu wissen: Am 15. Juni 2019 trat die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft. Seitdem gelten E-Roller, die bis zu 20 km/h schnell unterwegs sind, als zulassungsfreie Kraftfahrzeuge mit Versicherungspflicht. Fahrer dürfen demnach Radwege nutzen oder auf der Straße fahren, wenn es keinen Radweg gibt. Dafür brauchen sie eine Versicherungsplakette. Außerdem gelten dieselben Promille-Grenzen wie für andere Kraftfahrer. Alle Details zur eKFV können Sie in unserem Magazinbeitrag Elektrokleinstfahrzeuge: Das müssen Sie jetzt wissen nachlesen. Viele Seiten fordern mittlerweile ergänzende Regelungen, um die Sicherheit – gerade für Fußgänger – zu erhöhen.

So können Sie E-Scooter versichern

Versicherungstechnisch werden die E-Scooter wie Mopeds behandelt. Die VHV bietet Versicherungsschutz mit der bewährten monatlich günstiger werdenden Beitragsstaffel des Moped-Geschäfts: Nutzer ab 23 Jahre zahlen für die Kfz-Haftpflicht für ein volles Beitragsjahr 40 Euro, Nutzer unter 23 Jahre 140 Euro. Bei weniger Monaten wird es entsprechend günstiger. Eine Teilkasko-Deckung wird nicht angeboten.

Generell gilt aber: Es sind nur solche Kraftfahrzeuge versicherbar, die auch eine Betriebserlaubnis nachweisen können. Was bedeutet das für Versicherungsanträge?

  • Wir können nur E-Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) versichern. Andere Typen sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen und somit auch nicht versicherbar. Eine laufend aktualisierte Tabelle des Kraftfahrt Bundesamts gibt Aufschluss über die aktuell nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung mit ABE zugelassenen Fahrzeugtypen.
  • Motorroller mit 45 km/h und Elektroantrieb sind nicht als Elektrokleinstfahrzeuge tarifierbar. Nutzen Sie hier bitte wie gewohnt unseren MOPED Tarif mit Ausgabe des Schildes direkt durch Sie.

Wichtig: Geben Sie Ihren Kunden aber in jedem Fall mit auf den Weg, dass sie sich an ihre Pflichten als Kraftfahrer halten müssen. Fahren sie beispielsweise alkoholisiert oder begehen eine andere Pflichtverletzung, drohen nicht nur Geldstrafen, sie gefährden auch ihren Versicherungsschutz.

Diese Bußgelder drohen

Verstoß

Bußgeld
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 Euro
Verstoß gegen 0,5 Promille-Grenze min. 500 Euro + 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
Verstoß gegen Alleinnutzung 30 Euro
Fahren auf dem Fußweg 15 bis 25 Euro
Verstoß gegen Versicherungspflicht 70 Euro

Diese Stelle hilft bei Unfällen

Kommt es zum Unfall, können Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erfragen. Bei der hohen Dichte an Leih-Rollern kann das die Regulierung beschleunigen. Man muss dafür lediglich das gegnerische Kennzeichen, den Zeitpunkt des Unfalls und das Unfallland nennen.