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Neue PHV: Schutz bei Nutzung von fremden Kfz

Privates Carsharing unter Bekannten wird nicht nur der Umwelt zuliebe immer populärer. Doch hält die Freundschaft es aus, wenn das geliehene Fahrzeug in einen Unfall verwickelt oder durch falschen Gebrauch beschädigt wird?

Längst nicht jeder, der einen gültigen Führerschein besitzt, hat auch ein Auto. Für die Fahrt zum Möbelhaus oder zum Getränkekaufen leiht man sich da gerne mal das Auto eines Verwandten oder Bekannten. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, mit dem Kfz der Oma kurz zum Supermarkt, mit dem Transporter vom Nachbarn in den Baumarkt oder auch als Fahrgemeinschaft zu einer Sportveranstaltung zu fahren! Doch wenn das geliehene Auto in einen Unfall verwickelt wird oder es durch eine Unachtsamkeit zu Sach- oder Personenschäden kommt, ist die Unsicherheit groß. Kunden, die eine VHV Privathaftpflicht abgeschlossen haben, können an dieser Stelle aber aufatmen.

Die neue PHV: Das machen wir jetzt noch besser!

Die VHV hat ihre Privathaftpflicht mit umfassenden Leistungsverbesserungen ausgestattet. So bekommen Ihre Kunden jetzt mit dem Baustein EXKLUSIV einen noch attraktiveren Versicherungsschutz – selbst bei Schäden an fremden Fahrzeugen. Ein paar Beispiele helfen Ihnen bei der Aufklärung!

Fallbeispiel Regulierung durch die VHV
Der Versicherungsnehmer nutzt ein fremdes Auto und betankt den Motor mit Benzinkraftstoff statt Diesel.

Bislang waren Betankungsschäden an fremden, privat genutzten Kfz  bis 3.000 Euro versichert. Nun erhöhen wir auf 10.000 Euro mit 150 Euro Selbstbeteiligung.

Unser Kunde leiht sich für seinen Umzug den Transporter eines Bekannten. Bevor er das Fahrzeug wieder zurückbringt, möchte er es noch reinigen. Dabei verwendet er ein falsches Putzmittel und beschädigt die Innenverkleidung des Transporters.

Reinigungsschäden an fremden Kfz werden von uns bis zu 10.000 Euro mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro erstattet.

Auf der Fahrt zu einer Sportveranstaltung nimmt unser Kunde einige Sportskollegen mit. Nach dem Parken öffnet ein Mitfahrer die Beifahrertür und übersieht dabei einen Radfahrer. Es kommt zum Sturz des Radfahrers.

Kommt es zu Sach- oder Personenschäden beim Öffnen der Autotür durch Mitfahrer, sind Schäden bis 10.000 Euro mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro mitversichert. 

Und wie bisher gewähren wir natürlich auch in diesen Fällen Versicherungsschutz:

Fallbeispiel Regulierung durch die VHV
Unser Kunde beschädigt das Fahrzeug eines Bekannten beim Entladen sperriger Möbel. Solche Schäden sind bis zu einer Summe von 10.000 Euro mit einem Selbstbehalt von 150 Euro versichert.

Eine Freundin überlässt unserer Versicherungsnehmerin für eine Besorgung ihr Auto. Unterwegs verschuldet diese jedoch mit dem geliehenen Auto einen Unfall. Die Halterin (Freundin) wird sowohl in der Kfz-Haftpflicht- als auch in der Kaskoversicherung zurückgestuft. Außerdem wird in der Kaskoversicherung eine Selbstbeteiligung fällig.

Im Rahmen unserer VHV PHV EXKLUSIV erstatten wir den Vermögensschaden der Halterin für fünf Jahre in voller Höhe. Damit schützen wir unsere Kundin nicht nur vor unschönen Kosten, sondern auch vor einem Streit mit ihrer Freundin.