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NRV All-In Dynamik: So nehmen Ihre Kunden ihre Schadenfreiheit mit

Bei Abschluss des Rechtsschutz-Produkts All-In Dynamik rechnet die NRV ab sofort die schadenfreien Jahre der Vorversicherung an. Doch welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Der Rundum-Rechtsschutz: NRV All-In Dynamik

Rechtsschutz für alle Lebenslagen: Den gibt es für Ihre Kunden dank des Tarifs All-In Dynamik der Neuen Rechtschutz-Versicherungsgesellschaft AG (NRV). Die Produktkombination aus Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige punktet nicht nur mit Inklusivleistungen – zum Beispiel mit dem Baustein zum Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz oder dem Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden. All-In Dynamik überzeugt auch mit einer fallenden Selbstbeteiligung: Je länger der Versicherungsnehmer schadenfrei bleibt, desto kleiner fällt eine Selbstbeteiligung im Schadenfall aus. Jetzt haben auch Neukunden die Möglichkeit, sofort von dieser Regelung zu profitieren. Sie müssen lediglich ihre schadenfreien Jahre und einen ähnlichen Versicherungsumfang der Vorversicherung nachweisen.

Auch Neukunden profitieren von der fallenden Selbstbeteiligung

Neukunden müssen im Schadenfall mit einer Selbstbeteiligung von 400 Euro rechnen. Mit jedem schadenfreien Jahr reduziert sich der Betrag jedoch um 100 Euro bis er auf Null ist. Kunden mit einer Vorversicherung können sich jedoch ab sofort ihre schadenfreien Jahre bei der NRV anrechnen lassen und profitieren sofort von einer verringerten Selbstbeteiligung – ein starkes Argument für Wechsel-Interessierte.

So verringert sich die Selbstbeteiligung

Die schadenfreie Zeit bei einer Vorversicherung wird wie folgt berücksichtigt:

2 schadenfreie Jahre = SB 200 Euro

3 schadenfreie Jahre = SB 100 Euro

4 schadenfreie Jahre und mehr = SB 0 Euro

 

Voraussetzung für die Anrechnung der schadenfreien Jahre

  • Bei der Vorversicherung muss es sich um ein Produkt mit vergleichbarem Leistungsumfang (Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige (§ 26 TOP) und Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 29) handeln.
  • Folgende Nachweise müssen der NRV vorliegen: Schadenaufstellung, Rechnungs- und Policenkopie.

Noch Fragen?

Der Vertriebs- und Kundenservice der NRV Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft AG hilft Ihnen gerne weiter.