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Luftfahrtrisiko: versichert bis über die Wolken

Der Traum vom Fliegen – für Hobbyflieger, Luftsportler und Berufspiloten ist er Realität. Unfälle können hier jedoch besonders schwere Folgen haben. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre flugbegeisterten Kunden leistungsstark absichern können.

Flugunfälle selten, aber häufig schwer

Unfälle im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen kommen äußert selten vor: Das Passagierflugzeug gehört mit nur einem schwereren Unfall bei rund zwei Millionen Starts zu einem der sichersten Transportmittel überhaupt. Und selbst bei Luftsportarten wie Kunstfliegen, Gleitschirm- oder Drachenfliegen kommt es nur selten zu Unglücken. Passiert aber doch etwas, sind die Folgen meist schwer: Abgestürzte Sportflugzeuge oder missglückte Fallschirmlandungen gehen kaum mit nur ein paar Kratzern einher. Zudem können Rettungsarbeiten – je nach Terrain – extrem kompliziert und kostenintensiv ausfallen. Insbesondere Hobby-Luftsportler sollten sich dementsprechend für den Fall der Fälle gut absichern.

Punktlandung: Zusatzbaustein Luftfahrtrisiko

Mit dem Zusatzbaustein Luftfahrtrisiko sorgt die VHV Unfallversicherung in den Tarifen KLASSIK-GARANT und EXKLUSIV für eine optimale Absicherung Ihrer flugbegeisterten Kunden. Versicherungsschutz besteht dann auch für Unfälle der versicherten Person

  • als Führer eines Luftfahrzeuges oder Luftsportgeräts,
  • als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs,
  • bei beruflichen Tätigkeiten, die mit Hilfe eines Luftfahrzeugs auszuüben sind.

Wichtig: Passagiere in Luftfahrzeugen oder Luftsportgeräten sowie Flugschüler sind auch ohne den Zusatzbaustein Luftfahrtrisiko bereits im Rahmen der VHV Unfallversicherung abgesichert.

Gut zu wissen: Was gilt als Luftfahrzeug?

Nicht nur Flugzeuge, Hubschrauber und Heißluftballons gelten als Luftfahrzeuge, sondern auch Luftsportgeräte wie Gleitschirme und Drachen. Selbst ein Sprungfallschirm, der zum geplanten Absetzen von Personen eingesetzt wird, ist in Deutschland als Luftfahrzeug klassifiziert.

Schadenbeispiel Luftfahrtrisiko:

Einige Wochen nach dem Erwerb seiner Fluglizenz kollidiert unser Versicherungsnehmer beim Gleitschirmfliegen mit einem Baum und zieht sich dabei starke Prellungen und eine Gehirnerschütterung zu. Er muss von der Bergwacht mit dem Helikopter geborgen und ins Krankenhaus transportiert werden. Durch den von ihm abgeschlossenen Zusatzbaustein Luftfahrtrisiko übernimmt die VHV Unfallversicherung die Bergungskosten von 4.500 Euro in voller Höhe und zahlt ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 2.100 Euro.