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Tierisch gut abgesichert bei Tierschäden

So faszinierend und possierlich Marder, Waschbären, Bienen und Co. auch sind, so große Schäden können wildlebende Tiere am Wohngebäude anrichten. Doch was deckt eigentlich die Wohngebäudeversicherung?

Wenn es wild zur Sache geht

Dass Tiere den Menschen guttun, steht außer Frage. Immerhin ist der Hund nicht ohne Grund als „bester Freund des Menschen“ bekannt. Und das Glück der Erde liegt sprichwörtlich auf dem Rücken der Pferde. Schäden durch die Vierbeiner sind mit Hundehalterhaftpflicht und Pferdehalterhaftpflicht in der Regel gut versichert. Doch wie sieht es bei Schäden durch ungebetene tierische Gäste in den heimischen vier Wänden aus? Wenn wildlebende Tiere wie Hornissen sich auf dem Dachboden ansiedeln und die Dampfsperre im Dach zerstören? Wenn Marder die Elektrik anknabbern oder Waschbären die Dachisolierung als Abenteuerspielplatz nutzen? Wir erklären, welche Schäden mitversichert sind.

Vorsicht, bissig!

Die VHV Wohngebäude bietet über den Zusatzbaustein EXKLUSIV Schutz vor Bissschäden durch wildlebende Tiere aller Art. Mitversichert sind Reparaturkosten bis 5.000 Euro für Schäden an elektrischen Anlagen und Leitungen innerhalb von Gebäuden, an Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern. Pickschäden durch Vögel sowie Kratzschäden sind einem Tierbiss gleichgestellt. Nicht versichert sind Schäden an der Außenfassade, z.B. Spechtschäden.

Hier einige Beispiele zu möglichen Übeltätern:

  • Hornissen siedeln im Dachboden und haben zur Erweiterung ihres Nestbereichs Teile der Dampfsperre im Dach weggebissen und sie dadurch beschädigt. Der Schaden muss nach Ende der Nistzeit durch einen Fachmann repariert werden.
  • Wespen knabbern gerne am Holz zum Nestbau, vermischt mit dem Speichel dient es als Baumaterial für Bruthöhlen und Nester.
  • Marder richten sich gern auf Dachböden ein – und verursachen dabei oft große Schäden. Unsere Wohngebäudeversicherung unterstützt Eigentümer bei Reparaturen, und wir geben Tipps zur Abschreckung der nachtaktiven Tiere.

Wenn das Wildschwein wilde Sau spielt

Nicht selten verlassen Wildschweinrotten ihr Territorium und kommen damit den Menschen gefährlich nahe. Wenn diese auf ihren Irrwegen in heimische Wohnzimmer eindringen, bleibt dies oftmals nicht folgenlos. Das Echtholzparkett ist zerstört und die Terrassentür hat auch Schäden davongetragen. Der liebevoll gepflegte Rasen und die frisch angelegten Rosenbeete sind durchwühlt.

Bei derartigen Schäden durch Schalenwild gilt: Die Reparatur des Parketts und die Terrassentür sind über den Zusatzbaustein EXKLUSIV bis zur Versicherungssumme abgedeckt. Im Garten werden die versicherten Sachen – auch bezeichnet als Grundstücksbestandteile – wie zum Beispiel Gartenzaun, Sichtschutzzäune, Nebengebäude, Lampen usw. ersetzt. Darunter fällt aber nicht die Bepflanzung; der verwüstete Rasen und die Rosenbeete sind also nicht versichert.  

Übrigens: Schalenwild sind Tiere, deren Hufe einer Schale gleichen. 

Wenn Schädlinge ihrem Namen alle Ehre machen

Der Alptraum eines jeden Vermieters: Ein Messie hat sich in die Wohnung eingenistet – und hat nach Auszug nicht nur Unrat sondern auch Schädlinge hinterlassen, die bekämpft werden müssen. Die Wohngebäude mit Zusatzbaustein EXKLUSIV kommt für die Schädlingsbekämpfung bis zu 10.000 Euro auf. Voraussetzung: Der Mietvertrag muss beendet und der Mieter ausgezogen sein. Allerdings auch nur, sofern ihm kein Schadenersatz aus Mietsicherheiten oder anderen Verträgen zusteht. 

Fliegende Untermieter

Bienen, Wespen und Hornissen sind ein wichtiger Teil des Naturkreislaufs und stehen unter Naturschutz. Die Nester dürfen deshalb nur fachgerecht entfernt bzw. umgesiedelt werden. Über den Zusatzbaustein EXKLUSIV ist die Beseitigung oder Umsiedlung mitversichert, wenn sich die Nester am oder im versicherten Gebäude befinden. Bei Nebengebäuden, die nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind, besteht kein Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn das Nest bereits vor dem Versicherungsbeginn erkennbar war.