Die Wohngebäudeversicherung in der Praxis
Eines muss man unserer Wohngebäudeversicherung lassen: Bei all ihren unterschiedlichen Leistungen wird es nicht langweilig, über sie zu berichten. Und das nicht erst seit den 48 Leistungsverbesserungen Anfang 2022. Wir haben mal zwei alltagsnahe Beispiele herausgesucht, wie Ihre Kunden im Schadenfall von einer Absicherung profitieren.

VHV Wohngebäudeversicherung: stärker denn je
Doch eine grundsätzliche Info vorweg: Wer die geballte Ladung an Leistungsupdates noch einmal nachlesen möchte, hat dazu in unserem letzten Artikel Wohngebäudeversicherung: 48 Leistungsupdates für alle Fälle die Möglichkeit. Dank des Upgrades ist unser Produkt seit rund einem Jahr stärker denn je – und das aus einem guten Grund: Kaum ein Versicherungsthema ist und bleibt so aktuell und elementar wie das Wohnen. Für Ihre Kunden geht es bei Schäden an ihren Vier Wänden schließlich um weitaus mehr als um den finanziellen Aspekt. Es geht um ihr Zuhause.
Achtung: Baum fällt
Umso wichtiger ist es, dass sie im Schadenfall entsprechende Unterstützung bekommen. Zum Beispiel, wenn durch Naturgewalten wie Blitzschlag, Sturm oder Hagel Bäume auf dem Grundstück derart beschädigt werden, dass sie beseitigt werden müssen. An welcher Stelle der Baum abgeknickt ist, spielt dabei keine Rolle. Sofern ausgeschlossen werden kann, dass er sich noch einmal von seinem Schaden erholt, ist die VHV mit dem Baustein EXKLUSIV an der Seite Ihrer Kunden und erstattet die Kosten für:
- das Entfernen, den Abtransport, die Entsorgung und die Wiederaufforstung der Bäume auf dem Versicherungsgrundstück. Dazu zählen auch die Kosten für das Ausgraben der Wurzeln, um eine Wiederaufforstung zu gewährleisten,
- das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung, falls Teile des auf dem Versicherungsgrundstück umgestürzten Baumes auf benachbarten Grundstücken liegen,
- das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung der Teile von umgestürzten Bäumen des Nachbargrundstücks, die auf dem Versicherungsgrundstück liegen.
Gut zu wissen: Um die Regulierung im Schadenfall so reibungslos wie möglich zu gestalten, sollten Ihre Kunden Bilder und eine kurze Beschreibung des Schadenumfangs einreichen.
Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Artikel: Baumkontrolle: die meist unbekannte Pflicht von Grundstücksbesitzern
Wir regulieren auch bei undichten Fugen im Bad
Ein weiteres Beispiel gefällig? Bei der VHV zählen auch undichte Fugen im Bad zu den versicherten Leitungswasserschäden. Denn obwohl Versicherer laut Urteil des Bundesgerichtshofs bei derartigen Nässeschäden nicht einspringen müssen, deckt die VHV diese Schäden im Rahmen der Wohngebäudeversicherung ab.
Nach wie vor gibt es Versicherungsunternehmen, die diese Schadenart nicht regulieren. Anders bei der VHV. Denn wir stellen Duschen einer mit dem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtung gleich. Für Nässeschäden bedeutet das, dass wir die Kosten zur Schadenregulierung auch dann übernehmen, wenn das Leitungswasser bestimmungswidrig aus Duschwannen, Duschkabinen oder ebenerdig abgetrennten Duschbereichen in Badezimmern ausgetreten ist – zum Beispiel aus Bodenfugen oder Duschablaufrinnen.
Diese Regelung gilt sowohl für Bestandsverträge als auch für das Neugeschäft, sofern die Gefahr Leitungswasser mitversichert ist. Die Versicherungsbedingungen werden bei nächster Gelegenheit entsprechend angepasst.
Freude schenken
Überzeugt? Dann überzeugen Sie auch Ihre Kunden und nutzen Sie diese Beispiele zur Schadenregulierung für Ihre Akquise. Unser Werbegeschenk – ein Häuschen gefüllt mit leckeren Pfefferminzpastillen – kann dabei ein hilfreicher Türöffner sein.
Dieses können Sie hier im Werbemittelshop bestellen.
Noch mehr Infos
Sie wollen mehr über die Vorzüge unserer Wohngebäudeversicherung und die zahlreichen Leistungsverbesserungen erfahren? In unserer überarbeiteten Produktpräsentation haben wir alle Höhepunkte und Neuheiten für Sie und Ihre Akquise zusammengefasst.