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Mitwirkung in der Unfallversicherung: Wie war das noch gleich?

Vollständiger Verzicht auf die Mitwirkung in EXKLUSIV, klingt doch super! Aber was bedeutet das genau? Die Antwort erfahren Sie hier im Artikel – und als ein Teil unserer neuen Podcast-Folge zur VHV Unfallversicherung. Jetzt anhören!

Neue Podcast-Folge zur Unfallversicherung

Als Versicherungsexperte wissen Sie: Die Unfallversicherung gehört zu den eher komplizierteren Versicherungsprodukten. Denn Gesundheitsfragen, Zusatzbausteine, Mitwirkungen sowie Ein- und Ausschlüsse unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer – und machen so manchen Vergleich schwierig. Wir haben unserer Unfallversicherung deshalb eine eigene Podcast-Folge gewidmet. Darin nehmen der Produkt-Experte Frank Maedchen und die Vertriebsförderin Anja Kirfel einige Details der VHV Unfallversicherung unter die Lupe. Besonders im Fokus: Das Thema Gesundheitsfragen und Mitwirkung.

Kurz erklärt: Mitwirkung in der Unfallversicherung

Unfallversicherungen sichern die finanziellen Schäden in Folge eines Unfalls ab. Klar, dass sie deshalb eigentlich auch nur für die Schäden leisten, die durch den unmittelbaren Unfall entstanden sind. Hat eine bestehende Erkrankung eine Invalidität verstärkt, wird die Versicherungsleistung häufig um diese Mitwirkung gekürzt. Beispiel: Kommt es durch eine Vorerkrankung zu Wundheilungsstörungen und in dessen Folge zu einer höheren Invalidität, liegt eine Mitwirkung durch die Vorerkrankung vor. Der entstandene Schaden ist also nur zu einem Teil auf den Unfall – zu einem anderen Teil jedoch auf die Vorerkrankung zurückzuführen. Je nach Versicherungsgesellschaft wird die Leistung um diesen Mitwirkungsanteil gekürzt. 

Mit Schadenbeispielen überzeugen

Was sich schon für Sie als Versicherungsexperte kompliziert anhört, ist Kunden im Beratungsgespräch kaum zu vermitteln. Außer, es wird an einem konkreten Beispiel erklärt: Nutzen Sie unser neues Schadenbeispiel zum Mitwirkungsanteil, um Kunden von den einzigartigen Leistungen der VHV Unfallversicherung zu überzeugen.

Welche Vorteile die VHV Unfallversicherung noch bietet?

Auch abseits des Mitwirkungsanteils hält die VHV Unfallversicherung viele weitere überzeugende Argumente für Sie und Ihre Kunden bereit: Ein einfacher Abschluss, kein Ausschluss von Kunden, eine positive Beratungssituation, eine geringere Fehleranfälligkeit, keine ESE und vieles mehr. Erfahren Sie mehr dazu in diesem Magazin-Beitrag.