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Gut zu wissen: Neue Förderung für Wärmepumpen

Seit Anfang Februar können sich Eigentümer selbst genutzter Einfamilienhäuser für eine Förderung des Heizungswechsels auf eine Wärmepumpe bei der KfW registrieren. Was die Förderung ausmacht und warum diese Infos auch für Ihre Privatkunden interessant sein könnten, erfahren Sie hier.

Neue Förderrichtlinien schon seit 1. Januar 2024

Im Rahmen der reformierten Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) gelten bereits seit Jahresbeginn neue Fördersätze für Hauseigentümer. Beantragt werden können diese jedoch noch nicht – so ist nach derzeitigem Planungsstand eine Übergangsphase vorgesehen, in der vorerst nur Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, ab dem 27. Februar bei der KfW einen Antrag stellen können. Alle anderen Antragstellergruppen sollen noch im Verlauf des Jahres 2024 die Möglichkeit einer Beantragung erhalten. Förderinteressierte können sich jedoch seit 1. Februar im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und somit den Antragsprozess beschleunigen. Nutzen Sie diese Information, um mit Ihren Kunden über die Absicherung von Wärmepumpen ins Gespräch zu kommen.

Gut zu wissen: bis zu 70 Prozent Förderung möglich

Für Wärmepumpen und andere Heizungen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien arbeiten, hat der Gesetzgeber umfangreiche Förderungen von bis zu 70 Prozent vorgesehen. Was in diesem Zusammenhang jedoch wichtig ist: Die maximal förderfähigen Kosten sind mit der neuen Förderung von 60.000 auf 30.000 Euro halbiert worden. So kann es sein, dass trotz höherer Fördersätze, besonders kostspielige Anlagen weniger Förderung als in den Vorjahren erhalten. Die Förderung setzt sich aus folgenden Bausteinen zusammen:

  • Grundförderung von 30 Prozent für klimafreundliche Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
  • Einkommensbonus von 30 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
  • Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung durch eine klimafreundliche Heizung ersetzt wird.
  • Effizienzbonus von 5 Prozent, wenn als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.

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