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Kfz: Unsere Vorteile für junge Fahrer im Überblick

Vom Begleiteten Fahren über AUTO STARTER 2.0 bis zur verbesserten Fahranfängerregelung: Für junge Fahrer bietet die VHV auch im Jahreswechselgeschäft starke Argumente. Nutzen Sie diese Anlässe gezielt im Beratungsgespräch und zeigen Sie Familien, wie sich der Einstieg in die Kfz-Versicherung einfacher und günstiger gestalten lässt.

1. Begleitetes Fahren: früh starten, lange profitieren

Mit dem Führerschein ab 17 können junge Fahrer bereits früh Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln. Die gute Nachricht: Bei der VHV ist die Nutzung des versicherten Fahrzeugs durch die eingetragenen minderjährigen Fahrer während des Begleiteten Fahrens beitragsfrei. Zudem profitieren Teilnehmer am Begleiteten Fahren auch später von verbesserten Einstufungen und Beitragsnachlässen:

  • Junge Fahrer, die am Begleiteten Fahren teilgenommen haben, erhalten bei der Versicherung eines eigenen Fahrzeugs die Einstufung SF½.
  • Haben die jungen Fahrer kein eigenes Fahrzeug profitieren sie bei AUTO STARTER 2.0 von einem reduzierten Beitrag ab bereits 299 Euro im Jahr.

2. Kein eigenes Auto? AUTO STARTER 2.0

Viele Fahranfänger fahren zunächst das Auto der Eltern, anderer Familienmitglieder oder von Freunden und Bekannten – mit AUTO STARTER 2.0 können sie dafür einen eigenen Vertrag bei der VHV abschließen, somit muss keine Nutzerkreiserweiterung im bestehenden Kfz-Vertrag erfolgen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen bei der VHV privat versicherten Pkw handelt, der nicht als Betriebsausgabe anerkannt ist, weniger als 350 Kilowatt Leistung hat und einen Zeitwert von höchstens 100.000 Euro aufweist. Versicherungsnehmer des AUTO STARTER 2.0 profitieren nach Abschluss von den gleichen Leistungen des bestehenden Kfz-Vertrags des Pkw und erwerben eine Anwartschaft auf eine Sondereinstufung bis zur SF 8. Feste Jahresbeiträge auf Basis des Alters und der Teilnahme am Begleiteten Fahren sorgen für Planungssicherheit und Transparenz:

 

 Begleitetes Fahren mit 17 - neinBegleitetes Fahren mit 17 - ja 
18-21 Jahre429 Euro359 Euro
22-25 Jahre359 Euro299 Euro

 

Gut zu wissen: Erreicht der Versicherungsnehmer das Alter von 22 Jahren, wird sein Beitrag entsprechend reduziert. Zudem laufen bestehende Verträge auch über das 26. Lebensjahr hinaus weiter. 

3. Familien-Vorteil und verbesserte Fahranfängerregelung

Das Kfz-Update im Juli bietet neben Leistungsverbesserungen, unter anderem einen neuen Tarifierungsvorteil für Familien: Lebt ein Kind in häuslicher Gemeinschaft und ist Halter, aber nicht Versicherungsnehmer des versicherten Fahrzeugs, führt dies nicht mehr zu einem Zuschlag in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Ein weiterer Vorteil bei der VHV: die verbesserte Fahranfängerregelung. Ist auf einen Elternteil ein Pkw, Campingfahrzeug, Kraftrad, Leichtkraftrad, Trike oder Quad zugelassen, bei der VHV versichert und zu diesem Zeitpunkt in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft, kann der Fahranfänger seinen eigenen Pkw, Campingfahrzeug, Kraftrad, Leichtkraftrad, Trike oder Quod ebenfalls in der SF-Klasse 2 versichern. 

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