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Ihr Kunde ist Vermieter? Das sollte er wissen!

In Zeiten von günstigen Darlehenszinsen und unsicheren Aktienlagen wird das Kapital vermehrt in das sogenannte Betongold investiert. Sicherlich auch mit dem Hintergrund der Altersvorsorge oder Inflationssicherung. Ganz risikofrei ist die eigene Immobilie jedoch nicht. Denn wenn Schäden an dem vermieteten Gebäude entstehen, kann es teuer werden. Wir klären auf, wie unsere Wohngebäudeversicherung Ihre Kunden absichert und was die Privathaftpflichtversicherung mit einem vermieteten Objekt zu tun hat.

Unsere Wohngebäudeversicherung: stark bei vermieteten Objekten

Erst zu Beginn des Jahres hat unsere Wohngebäudeversicherung zahlreiche Updates bekommen. Dabei können sich auch unsere Leistungen bei Schäden an vermieteten Wohngebäuden sehen lassen. Ein paar Beispiele gefällig?

 

KLASSIK-GARANT + Baustein EXKLUSIV: Durch einen Rohrbruch in der Wohnung ist diese unbewohnbar geworden. Im Tarif KLASSIK-GARANT ist der Mietausfall für Wohnräume bis 24 Monate enthalten. Im Baustein EXKLUSIV sogar bis zu 36 Monaten. Zusätzlich sind im Baustein EXKLUSIV auch die gewerblich genutzten Räume bis zu 24 Monate und bis maximal 25.000 Euro eingeschlossen.

 

Baustein EXKLUSIV: Der gleiche Schaden – doch diesmal spielt sich die Szenerie in einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus ab. Für Mietausfall in Ferienwohnungen oder Ferienhäusern springt die VHV im Höchstfall zwölf Monate lang ein, mit bis zu 10.000 Euro.

 

Baustein EXKLUSIV: Aufgrund eines Schadenfalles musste der Mieter ausziehen und ist an der Fortführung des Mietverhältnisses nicht mehr interessiert. Kann die Wohnung zum Zeitpunkt der Wiederherstellung aufgrund mangelnden Interesses nicht vermietet werden, übernimmt die VHV den Mietausfall bis zur Neuvermietung, jedoch längstens für vier Monate.

 

Baustein EXKLUSIV: Ein neuer Mieter hat sich angekündigt – doch der Einzugstermin kann aufgrund eines Versicherungsfalls nicht pünktlich stattfinden. Dann ist die VHV an der Seite Ihrer Kunden und ersetzt den Mietausfall ab dem Zeitpunkt des vertraglich vereinbarten Mietbeginns bis zum Bezug der Wohnung, maximal 36 Monate. Natürlich muss der Mietvertrag dafür bereits vor dem Schadenfall unterzeichnet worden sein.

 

Baustein EXKLUSIV: Im angrenzenden Gebäude Ihres Kunden tritt ein Versicherungsfall ein und die Behörde ordnet vorsorglich auch die Räumung des Gebäudes Ihres Kunden an, auch wenn dieses nicht direkt vom Schaden betroffen war. Dann ersetzt die VHV den Mietausfall für maximal 24 Monate.

 

Weitere Beispiele

  • Schäden durch Rettungskräfte
    Verursachen Rettungskräfte einen Schaden infolge eines Fehlalarms des Rauch-, Gas- oder Wassermelders, regulieren wir bis zur Versicherungssumme.
  • Mietnomaden / unbemerkter Tod des Mieters
    Ungebetene Gäste: Wenn Mietnomaden dem Chaos nicht mehr Herr werden, lassen Schädlinge oft nicht lange auf sich warten. Die VHV übernimmt die Aufräum- und Reinigungskosten bis 10.000 Euro. Lesen Sie hierzu auch: Alptraum für Vermieter? Neue Wohngebäudeversicherung schützt!
  • Gebäudebestandteile und Gebäudezubehör
    Die Wohngebäudeversicherung ersetzt auch viele Gebäudebestandteile und Gebäudezubehör. Dazu gehören unter anderem Anbaumöbel oder Anbauküchen, die der Eigentümer in das vermietete Gebäude eingebracht hat. Gleiches gilt für Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück. Lesen Sie hierzu auch: Welche weiteren Grundstücksbestandteile deckt die Wohngebäudeversicherung mit ab?

PHV: Eine wichtige Komponente für Immobilienbesitzer

Auch unsere Privathaftpflichtversicherung KLASSIK-GARANT sichert Eigentümer und viele Aspekte rund ums Thema Wohnen mit ab. Grundvoraussetzung der Mitversicherung von vermieteten Immobilien in der PHV ist jedoch, dass die Immobilie vom Versicherungsnehmer teilweise selbst zu Wohnzwecken genutzt wird und sich in Europa befindet. Ist das der Fall, profitieren Ihre Kunden von attraktiven Leistungen. Mitversichert aus Sicht des Vermieters als Immobilieneigentürmer sind:

  • Haftpflichtansprüche aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Darunter fallen unter anderem die bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen.
  • In der selbst bewohnten Immobilie (Wohnung/Ein-/Zwei-/Mehrfamilienhaus) die Vermietung von maximal zwei Wohneinheiten bis 30.000 Euro Mietwert. 

Der Vermieter sollte im eigenen Interesse darauf achten, dass der Mieter eine PHV hat. Was kann passieren?

  • Der Mieter verursacht einen Mietsachschaden. Beispiel: die abstürzende Parfümflasche verziert das Waschbecken mit einem unschönen Riss. Mietsachschäden sind Schäden an fremden gemieteten Sachen. Diese beziehen sich ausschließlich auf Wohnräume und sonstige zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
  • Der Vermieter hat die Streu- und Reinigungspflicht auf seinen Mieter übertragen. Dieser kommt seiner Pflicht jedoch nicht nach. Infolgedessen stürzt ein Passant und verletzt sich. Wenn der Mieter nicht selbst für den Schaden aufkommen kann und auch keine PHV abgeschlossen hat, kann der Anspruch des verletzten Passanten auf den Vermieter übergehen.