Hannoversche News: Lernen Sie den BU-Bedarfsrechner kennen

Neue Folge im neuen Format: In der Hannoversche News geht's diesmal um den Bedarfsrechner zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Was hier die Besonderheiten sind, erklärt Jörg Illing, Leiter Vertriebspartner bei der Hannoversche. 

BU-Bedarfsrechner: Absicherungsbedarf schnell erkennen

Der Absicherungsbedarf für den Fall einer Berufsunfähigkeit ist eine höchst individuelle Angelegenheit. Um jeden Kunden bestmöglich und passgenau beraten zu können, stellt die Hannoversche mit dem BU-Bedarfsrechner ein hilfreiches digitales Tool zur Verfügung. Dort können Sie ganz einfach alle relevanten Informationen wie Alter, Status, Einkommen, monatliche oder jährliche Kosten Ihrer Kunden eintragen. Nur einen Klick weiter erhalten Sie direkt die entsprechenden Informationen darüber, was die jeweilige Situation des Kunden im Krankheitsfall finanziell bedeuten würde.  

Einfach, digital und spielerisch

Auf Basis der Ergebnisse liefert der Bedarfsrechner darüber hinaus Vorschläge, wie das finanzielle Risiko einer Berufsunfähigkeit abgemildert werden kann und welche Vorteile eine Berufsunfähigkeitsversicherung dabei bietet. Vor allem in Akquisegesprächen ist das Tool somit eine hilfreiche und anschauliche Unterstützung. Aber auch in einer E-Mail können Sie den Rechner ganz einfach verlinken. Übrigens: Der BU-Bedarfsrechner kann Ihrem persönlichen Design angepasst werden und enthält Ihre Kontaktdaten.

Außerdem gut zu wissen:

SBU-Kunden profitieren von einheitlichen Prämien

Schon gewusst? Die Hannoversche bietet ihre Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) immer zur gleichen Prämie an, egal ob im Direktvertrieb oder über Sie als Vertriebspartner. Heißt: Trotz persönlicher Beratung durch Sie, profitieren Kunden von der günstigen Prämie eines Direktversicherers – und Sie von marktüblichen Provisionen. 

 

Weiterer Pluspunkt: erweiterte Unterstützung beim Leistungsantrag

In den Tarifen Plus, Comfort und Exklusiv können Ihre Kunden zudem

  • für die Erstellung des Leistungsantrags die fachliche Unterstützung durch externe Beratungsstellen in Anspruch nehmen.
  • Zudem beteiligt sich die Hannoversche mit einem Kostenzuschuss von bis zu 500 Euro an einem Zweitgutachten, sofern Ihr Kunde mit der Leistungsentscheidung nicht zufrieden ist.