Wohngebäudeversicherung: Das sind die neuen Indexzahlen

Am 1. Januar 2024 ist es wieder so weit: Das Statistische Bundesamt macht neue Indexzahlen zur Bestimmung des heutigen Neuwerts einer Immobilie geltend. Wir erklären die neuen Zahlen und Hintergründe.

Baupreisindex: wieso, weshalb, warum?

Beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist der Wert der Immobilie von entscheidender Bedeutung. Da dieser Wert in der Regel mit der Zeit steigt, muss er regelmäßig neu bestimmt werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Diese Aufgabe übernimmt jährlich das Statistische Bundesamt mit der Berechnung des Baupreisindex. Dieser gibt an, um welchen Faktor der Wert eines Gebäudes in Relation zu einem fiktiven Gebäude aus dem Jahr 1914 gestiegen ist.

Die Indexzahlen für 2024

Auch für 2024 hat das Statistische Bundesamt nun neue Werte ermittelt. Ab dem 1. Januar 2024 gilt es, für den Baupreisindex, den geltenden Neuwertfaktor und den Anpassungsfaktor folgende Werte zu beachten:

 

Baupreisindex für Neubauten:

Der Baupreisindex Mai 2023 zur Ermittlung der Versicherungssumme 1914 für alle Neubauten des Jahres 2023 und 2024 beträgt 2.134,5.
 

Mittlerer Baupreisindex 2022:

Der mittlere Baupreisindex 2022 beträgt 1.968,7.

 

Gleitender Neuwertfaktor:

Der gleitende Neuwertfaktor für alle Wohngebäude nach VGB 88 lautet 26,1. 

 

Anpassungsfaktor:

Der Anpassungsfaktor für Wohngebäude nach VGB 2002, VGB 2007, VGB 2008, VGB 2011 und VGB 2021 lautet 25,87.

 

Diese Faktoren werden Ende Oktober in VOKIS hinterlegt sein.